Päpstliche Weichenstellungen

Päpstliche Weichenstellungen
Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio “Summorum Pontificum”, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. gefeiert werden. Damit das Motu Proprio “Summorum Pontificum” in der rech- ten Weise verstanden und in der Praxis richtig angewandt werden kann, legt Gero P. Weishaupt diesen Kommentar vor.
Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus stellt er auch konkrete Überle- gungen zu einer “Reform der Reform”an, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer “Hermeneutik der Kontinuität“, d.h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio “Summorum Pontificum” die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten “Reform der Reform”.

Dr. Gero P. Weishaupt ist römisch-katholischer Priester und Kirchenrechtler. Der gebürtige Aachener studierte Philosophie und Theologie in Bonn und Kerkrade (NL). Seit 1988 ist er am Kirchengericht des Bistums Roermond (NL) tätig. Dort wirkt er seit 1996 als Diözesanrichter. Nach seiner Priesterweihe 1989 war er in verschiedenen Pfarreien seelsorglich tätig. 1996 erwarb er das Lizenti- at im Kanonischen Recht am Kanonistischen Institut der Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhems-Uni- versität in Münster. Von 2001 bis 2006 war er u.a. zum Promotionsstudium in Rom. Dort wirkte er von 2004 bis 2006 an der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Seit April 2004 ist er Latinist bei der deutschsprachigen Redaktion von Ra- dio Vatikan. Am 10. Mai 2006 promovierte er in Kirchenrecht an der Päpstlichen Uni- versität Gregoriana. Im Juli 2006 ernannte ihn der Bischof von ’s-Hertogenbosch (NL) zum Ehebandverteidiger und Kirchenanwalt. Seit Juli 2008 ist er Offizial derselben Diözese. Darüber hinaus hat er Lehraufträge (Kirchenrecht) an den Priestersemiaren der Diözesen Roermond und ’s-Hertogenbosch und in der Abtei Mariawald (Latein und Kirchenrecht) im Bistum Aachen.

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Art.Nr.: 148
Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer "Reform der Reform"

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Päpstliche Weichenstellungen


Am 7. Juli 2007 erließ Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio “Summorum Pontificum”, mit dem er den Gregorianisch-Tridentinischen Ritus als die außerordentliche Form des Römischen Ritus zugelassen hat. Am 14. September 2007 erhielt dieses päpstliche Dokument Rechtskraft. Seitdem können in der Katholischen Kirche Messen nach dem Römischen Missale des heiligen Papstes Pius’ V. bzw. des seligen Papstes Johannes XXXIII. gefeiert werden. Damit das Motu Proprio “Summorum Pontificum” in der rech- ten Weise verstanden und in der Praxis richtig angewandt werden kann, legt Gero P. Weishaupt diesen Kommentar vor.
Über die kirchenrechtlichen Erläuterungen hinaus stellt er auch konkrete Überle- gungen zu einer “Reform der Reform”an, also einer Erneuerung der Liturgie im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß einer “Hermeneutik der Kontinuität“, d.h. im Spiegel der Tradition. Nach der festen Überzeugung des Autors stellt das Motu Proprio “Summorum Pontificum” die entscheidenden Weichen zur Verwirklichung der von Papst Benedikt XVI. angezielten “Reform der Reform”.

Dr. Gero P. Weishaupt ist römisch-katholischer Priester und Kirchenrechtler. Der gebürtige Aachener studierte Philosophie und Theologie in Bonn und Kerkrade (NL). Seit 1988 ist er am Kirchengericht des Bistums Roermond (NL) tätig. Dort wirkt er seit 1996 als Diözesanrichter. Nach seiner Priesterweihe 1989 war er in verschiedenen Pfarreien seelsorglich tätig. 1996 erwarb er das Lizenti- at im Kanonischen Recht am Kanonistischen Institut der Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhems-Uni- versität in Münster. Von 2001 bis 2006 war er u.a. zum Promotionsstudium in Rom. Dort wirkte er von 2004 bis 2006 an der Päpstlichen Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Seit April 2004 ist er Latinist bei der deutschsprachigen Redaktion von Ra- dio Vatikan. Am 10. Mai 2006 promovierte er in Kirchenrecht an der Päpstlichen Uni- versität Gregoriana. Im Juli 2006 ernannte ihn der Bischof von ’s-Hertogenbosch (NL) zum Ehebandverteidiger und Kirchenanwalt. Seit Juli 2008 ist er Offizial derselben Diözese. Darüber hinaus hat er Lehraufträge (Kirchenrecht) an den Priestersemiaren der Diözesen Roermond und ’s-Hertogenbosch und in der Abtei Mariawald (Latein und Kirchenrecht) im Bistum Aachen.

Spezifikation

Verlag Verlag für Kultur und Wissenschaft
Autor Gero P. Weishaupt
ISBN 978-3-86269-003-9
Jahr 2010
Seiten 223

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